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Bei den Wahlen im Februar 2006 wurden folgende Personen in die MAV gewählt:
Michael Hanel, Waldblick 6, 74722 Buchen-Bödigheim, Bezirkskantor, Tel. 06292-857
Elsbeth Hobel, Ev. Kindergarten Schweigern, Tel. 07930-777
Karin Menth, Ev. Dekanat, Ringstr. 22, 74749 Rosenberg, Tel. 06295-228
Gabriele Metzger, Ev. Kindergarten Boxberg, Tel. 07930-744
Sabine Strauß, Evang. Kindergarten Schillingstadt (zwischenzeitlich ausgeschieden)
Martina Tippelt, evang. Kindergarten Walldürn, Tel. 06282-8459
Nadine Wüst, Evang. Kindergarten Boxberg, Tel. 07930-744
Die MAV ist ein wichtiger gesetzlicher, unabdingbarer Bestandteil der Kirche.
Das Mitarbeitervertretungsgesetz kennt drei Formen von Beteiligung der MAV an betrieblichen Entscheidungen:
1. Mitbestimmung (§ 38 MVG): Die MAV kann unter freier Würdigung aller Fakten ihre Zustimmung verweigern.
2. Eingeschränkte Mitbestimmung (§ 41 MVG): Die MAV kann nur aus dem im Katalog des § 41 genannten Gründen ihre Zustimmung verweigern.
3. Mitberatung (§ 45 MVG): Zu einer von der Dienststellenleitung beabsichtigten Maßnahme muss die MAV gehört werden. Die Dienststellenleitung muss das Votum der MAV nicht berücksichtigen. Ist die MAV aber nicht gehört worden, ist die Maßnahme rechtsunwirksam.
Haben Sie Fragen irgendwelcher Art, dann melden Sie sich einfach bei einer/einem von uns.
Ihr MAV-Team
Gabriele Metzger, Vorsitzende
Vergessen Sie nicht, wir haben ein offenes Ohr... und nur, wer sich traut, kann sich helfen lassen.
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